«Ein Regionaler Naturpark ist ein grösseres, teilweise besiedeltes Gebiet, das sich durch seine natur- und kulturlandschaftlichen Eigenschaften besonders auszeichnet und dessen Bauten und Anlagen sich in das Landschafts- und Ortsbild einfügen. Im Regionalen Naturpark wird die Qualität von Natur und Landschaft erhalten und aufgewertet, die nachhaltig betriebene Wirtschaft gestärkt und die Vermarktung ihrer Waren und Dienstleistungen gefördert.» (Natur- und Heimatschutzgesetz Art. 23 g)
Weiter muss «die Trägerschaft eines Regionalen Naturparks über eine Rechtsform, eine Organisation und finanzielle Mittel verfügen, die die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung gewährleisten. Die Gemeinden, deren Gebiet in den Park einbezogen sind, müssen massgeblich in der Parkträgerschaft vertreten sein. Die Parkträgerschaft muss bei der Errichtung und dem Betrieb des Parks die Mitwirkung der Bevölkerung sicherstellen, der interessierten Unternehmen und Organisationen der Region ermöglichen.» (Pärkeverordnung Art. 25)
Wichtiger Punkt: keine neuen Auflagen
Mit dem Label «Regionaler Naturpark» zeichnet der Bund Regionen aus, die über hervorragende Natur- und Landschaftswerte verfügen und die zu diesem Kapital besonders Sorge tragen wollen. Der Bund macht keine Vorgaben, wo oder wie dies geschehen muss. Vielmehr sind die Parkregionen selbst aufgefordert, mit finanzieller Unterstützung von Bund und Kanton zweckmässige Massnahmen zur Erhaltung, Aufwertung und nachhaltigen Inwertsetzung ihrer Natur- und Landschaftswerte zu realisieren.
Mit dem Parklabel sind also keine neuen Auflagen verbunden. Allerdings wird von der Bevölkerung und den Gemeinden im Park erwartet, dass die geltenden Bestimmungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz beachtet werden – so zum Beispiel im Moorschutz und bei der Erhaltung und Pflege wertvoller Biotope und Naturschutzgebiete.
Parkkategorien
Wie sich der Regionale Naturpark von anderen Parkkategorien unterscheidet, findest du > hier